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Schaffung eines Rechtsrahmens für die Entwicklung und den Betrieb von UAVs in der EG-

Schaffung eines Rechtsrahmens für die Entwicklung und den Betrieb von UAVs in der EG-

 

Die kommerzielle Nutzung von UAVs in Europa wird in drei Kategorien unterteilt und basiert auf den von der Aviation Safety Agency (EASA) entwickelten Vorschriften. Der vorgeschlagene Regulierungsrahmen bzw. das Entwicklungskonzept sieht vor, dass die EASA Zertifizierungskategorien mit bestimmten Anforderungen auf der Grundlage von Risiken und der Anforderung bestimmter Qualifikationen bei der Durchführung von Flügen und der Durchführung verschiedener Arten von Operationen schafft.

Nach der Verabschiedung einer Rahmenbestimmung zur Regulierung von Regeln in Europa sowie der Stärkung der Verantwortung für das Fliegen von UAVs mit einer Masse von 150 kg und mehr wird es eine Straffung aller Regeln und Maßnahmen zur Umsetzung aller Arten von Fluggeräten geben Drohnenflüge.

UAV-Typen

Bei einem Treffen am 5. und 6. März 2015 in Riga (Lettland) einigten sich die Länder der Europäischen Union auf die Entwicklung von fünf Grundprinzipien für die Einführung von Drohnen in den europäischen Luftraum im Jahr 2016. Zu den wichtigsten Grundsätzen gehörte, dass Drohnen als neue Flugzeugtypen betrachtet werden sollten, angepasst an die Regeln im Zusammenhang mit den Risiken für diese Flugzeuge, und dass die EASA den Regulierungsrahmen berücksichtigen sollte, um dem Privatsektor bei der Investition in und zu helfen diesen Wirtschaftszweig weiterentwickeln. Die Regeln sollten unter Berücksichtigung der Leistung der Geräte einfach gehalten werden, um es einem kleinen Start-up-Unternehmen oder einer Gruppe von Einzelpersonen zu ermöglichen, mit möglichst geringem Risiko mit der Bereitstellung von Dienstleistungen zu beginnen.

Den EASA-Vorschriften zufolge unterliegen Flugzeuge, die operieren dürfen, voraussichtlich Einschränkungen beim Fliegen innerhalb der Sichtweite und in Höhen von bis zu 150 Metern über dem Boden sowie außerhalb bestimmter reservierter Bereiche, wie z. B. Flughäfen ... Fliegen über überfüllte Gebiete wird strengstens untersagt.

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Betreiber, die das Flugzeug fliegen, erhalten keine behördliche Lizenz oder Genehmigung, sie müssen das Flugzeug lediglich bei der zuständigen Behörde registrieren.

Abhängig von der erhaltenen Kategorie und der Komplexität der Flugaufgabe müssen die Betreiber Risikobewertungen für sichere Flüge vornehmen. Und die entwickelten Regeln müssen die Bedingungen und Einschränkungen für die Nutzung von Geräten konkret festlegen.

Zertifizierungskategorien sollten vorsehen, dass die UAVs mit bemannten Fahrzeugen im Luftraum fliegen und strengen Einschränkungen unterliegen.

UAV-Typen

Experten zufolge wird das Volumen des UAV-Marktes im Zeitraum 2014-2023 etwa 67.3 Milliarden US-Dollar betragen. Davon werden verschiedene Unternehmen und Regierungsorganisationen etwa 35.6 Milliarden US-Dollar für die Produktion verschiedener Drohnenmodelle und 28.7 Milliarden US-Dollar für wissenschaftliche Zwecke ausgeben Forschung und 3 Milliarden Dollar für die Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen.

Beresnev speziell für Ivan Avia.pro

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