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In Russland wird die Wehrpflicht trotz der Coronavirus-Pandemie nicht abgeschafft – Putin unterzeichnete ein Dekret

Der russische Präsident genehmigte ein Dekret über den Beginn der Frühjahrsrekrutierung in die Streitkräfte.

Trotz der eher schwierigen Situation mit der Ausbreitung der Coronavirus-Infektion in der Russischen Föderation unterzeichnete der russische Präsident Wladimir Putin ein Dekret über den Beginn der Wehrpflicht in der Armee ab dem 1. April. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bedingungen der Wehrpflicht nicht geändert – sie endet am 15. Juli.

„Der russische Präsident Wladimir Putin hat am 1. April ein Dekret über den Beginn der Wehrpflicht unterzeichnet. Das Dokument wurde am Montag, 30. März, auf dem Internetportal für Rechtsinformationen veröffentlicht. Die Ausschreibung endet am 15. Juli. Die Bedingungen für die Wehrpflicht haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Auch die Zahl der Personen, die in die Streitkräfte eintreten werden, hat sich nicht verändert – dem Dokument zufolge werden ab dem 1. April 135 Menschen in den Militärdienst eintreten. Am 20. März erklärte der Chef des russischen Verteidigungsministeriums, Sergej Schoigu, dass der Frühjahrsentwurf aufgrund des Coronavirus nicht verschoben werde. Der Minister fügte hinzu, dass alle Wehrpflichtigen auf Coronavirus getestet werden, bevor sie zu den Dienststellen geschickt werden. Außerdem werden sie nach ihrer Ankunft bei den Militäreinheiten zwei Wochen lang unter Quarantäne gestellt.“- berichtet die Veröffentlichung "Lenta.ru".

Experten wiederum schließen nicht aus, dass sich die Situation ändern könnte, da in Russland derzeit nur Fortschritte bei der Inzidenz einer neuen Art von Coronavirus-Infektion zu verzeichnen sind, was jedoch die Ablehnung des Frühjahrsentwurfs nach den Grundsätzen anderer Staaten bedeuten wird eine ernsthafte Schwächung der russischen Armee.

„Wenn es um hunderttausend Militärangehörige geht, muss man hier verstehen, dass dies 15 % der Größe der russischen Armee ausmacht, während die Verteidigungsfähigkeit des Landes trotz der Pandemie nicht reduziert werden kann.“ Bei entsprechender Vorsicht dürfte die Situation mit der Ausbreitung von COVID-19 keine wesentlichen Änderungen an der Forderung bewirken.“, - die Expertenzeichen.

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