Überwachungsflugzeuge
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Für die Begriffe „Überwachung“ und „Überwachungssystem“ gibt es derzeit keine eindeutige standardisierte Definition. Allerdings wird die Überwachung in verschiedenen Bereichen der praktischen und wissenschaftlichen Tätigkeit äußerst häufig eingesetzt und untersucht. Aus theoretischer Sicht erlaubt uns dies, Monitoring als eine Art wissenschaftliches und praktisches Phänomen interdisziplinärer Natur mit eigenen Ausprägungen in jedem Bereich praktischer und wissenschaftlicher Tätigkeit zu betrachten.

Die Heterogenität des erreichten Entwicklungsstandes und die Intensität des Monitoring-Einsatzes in verschiedenen Tätigkeitsfeldern sowie das Fehlen einer standardisierten Klassifizierung bestehender Monitoringsysteme führen zu einer gewissen Schwierigkeit bei der korrekten Formulierung dieser Konzepte in Bezug auf ein so komplexes und vielschichtiges Tätigkeitsfeld wie GA. Das Vorhandensein einer ausreichend hohen Einheitlichkeit beim Aufbau staatlicher Regulierungssysteme für Luftfahrtaktivitäten, ein erheblicher Entwicklungsstand des Monitorings in verschiedenen Bereichen des Luftfahrtsektors und die praktische Erprobung standardisierter Ansätze zum Aufbau des Monitorings (weitgehend in der technischen Regulierung) ermöglichen jedoch eine Definition dieser Konzepte unter Wahrung der notwendigen Allgemeingültigkeit, d. h. unter Berücksichtigung der Besonderheiten anderer praktischer und wissenschaftlicher Tätigkeitsbereiche.

Die Überwachung in der internationalen und staatlichen Regulierung von Luftfahrtaktivitäten ist ein relativ unabhängiges hierarchisches System, das:

  • besteht aus speziell organisierten und geordneten Methoden und Mitteln zum Sammeln (Registrieren, Messen), Verarbeiten, Analysieren, Speichern, Sammeln, Organisieren des Zugangs und Verbreiten von Informationen über Luftfahrtaktivitäten oder ihre einzelnen Komponenten;

  • funktioniert gemäß den festgelegten standardisierten Anforderungen, die in den relevanten Regulierungsdokumenten verankert sind

  • Dokumente für jede Hierarchieebene und in Bezug auf bestimmte Arten von Regulierungsobjekten;

  • Bietet die Fähigkeit, die Entwicklung des Staates, die Entwicklung und Annahme von Entscheidungen über die Verwaltung aller Luftfahrtaktivitäten auf jeder Hierarchieebene, jedem Regulierungsgegenstand und seinen einzelnen Komponenten einzuschätzen und vorherzusagen.

Die Hierarchie und Verbindlichkeit des Überwachungssystems in der internationalen und staatlichen Regulierung von Luftfahrtaktivitäten (im Folgenden Überwachungssystem genannt) ist eine Folge der Hierarchie des Aufbaus von Regulierungsaktivitäten, der Hierarchie von Regulierungsobjekten und der Notwendigkeit einer angemessenen Informationsorganisation für die Umsetzung von Regulierungsaktivitäten.

Ein rationaler (basierend auf so bekannten Sätzen wie „Ein Übermaß an Informationen ist genauso schädlich wie ihr Mangel“ oder „Es gibt viele Daten, aber wenig Informationen“) entspricht dem Grad der Überwachung einer Situation, in der die tatsächlichen Mengen und Arten der Datenerhebung sowie das Tempo der Verarbeitung und Analyse der verfügbaren Informationen dem erforderlichen Tempo zur Lösung regulatorischer Probleme entsprechen.

Wenn die verfügbaren Informationen bei Entscheidungsbedarf nicht zeitnah verarbeitet werden können oder nicht ausreichen, um eine vorläufige Aussage über den Zustand des Objekts (besonders gefährlich und mit unmittelbarer Bedrohung) zu treffen und wirksame Entscheidungen mit akzeptabler Effizienz zu treffen, ist das Überwachungssystem als unausgewogen zu erkennen.

Auf internationaler Ebene werden eher spezielle Aspekte der Überwachung praktisch umgesetzt (z. B. verpflichtende Meldungen). ICAO über Unterschiede in der Anwendung SARPs oder über die Aufnahme des Luftfahrzeugs in das staatliche Register, Registrierung zwischenstaatlicher Abkommen über den Luftverkehr) sowie seine ausreichend entwickelten Systeme. Im Zusammenhang mit einem erheblichen Anstieg des Flugverkehrsvolumens für viele nationale CAAs ist der Arbeitsaufwand für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der von der ICAO festgelegten Mindeststandards durch nationale Betreiber sowie für die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit und Effizienz des Systems der staatlichen Regulierung der Luftfahrtaktivitäten gestiegen. Um das gegenseitige Vertrauen zwischen den Unterzeichnerstaaten des Chicagoer Abkommens zu stärken, werden auf internationaler Ebene eine Reihe von Programmen entwickelt, die charakterisieren und die entsprechende Anzahl von Merkmalen von Überwachungssystemen auf dieser Ebene des Luftverkehrssektors widerspiegeln können.

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