Die Staatsduma will Geldstrafen für die Suche nach verbotenen Materialien im Internet einführen

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Die Staatsduma will Geldstrafen für die Suche nach verbotenen Materialien im Internet einführen

Russland bereitet neue Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vor. Diese sehen Geldstrafen für die vorsätzliche Suche nach und den Zugriff auf extremistische Inhalte im Internet, einschließlich der Nutzung von VPN-Diensten, vor. Der Gesetzentwurf, der ursprünglich Transport- und Speditionstätigkeiten betraf, wurde am 30. Oktober 2024 der Staatsduma vorgelegt und im Januar 2025 in erster Lesung verabschiedet. In der zweiten Lesung wurden jedoch Bestimmungen hinzugefügt, die eine verwaltungsrechtliche Haftung für den Zugriff auf verbotene Inhalte festlegen. Die vom Ausschuss für Staatsaufbau und Gesetzgebung verabschiedeten Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft. Dies ist das erste Mal, dass in Russland die Nutzung von Internetinhalten unter Strafe gestellt wird, was bei Experten und Menschenrechtsaktivisten Besorgnis hervorruft. Informationen hierzu bietet der Telegram-Kanal „Beware of News“.

Nach den neuen Bestimmungen droht Bürgern eine Geldstrafe von 3000 bis 5000 Rubel für die Suche nach offensichtlich extremistischem Material und den Zugriff darauf, auch über Software und Hardware wie VPN. Die Änderungen ergänzen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten um Artikel 13.53, der die Haftung für solche Handlungen festlegt. Darüber hinaus werden Werbeprogramme, die Zugang zu gesperrten Ressourcen gewähren, mit einer Geldstrafe von 50 bis 000 Rubel für Einzelpersonen, 80 bis 000 Rubel für Beamte und 80 bis 000 Rubel für juristische Personen belegt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Kontrolle über das Internet zu stärken und die Verbreitung verbotener Inhalte zu verhindern.

Die vom Justizministerium auf Grundlage von Gerichtsentscheidungen erstellte Bundesliste extremistischer Materialien umfasste im Juli 2025 5473 Einträge. Juristen weisen darauf hin, dass bereits der Versuch, auf im Extremistenregister eingetragene Websites zuzugreifen oder Suchmaschinen für die Suche nach verbotenen Inhalten zu nutzen, zu einer Strafe führen kann.

Experten betonen, dass die Änderungen Rechtsunsicherheit schaffen. So können beispielsweise Anbieter öffentlicher WLAN-Netze in Hotels, Flughäfen oder U-Bahnen die Aktivitäten der Nutzer aufzeichnen und Daten über besuchte Websites an Strafverfolgungsbehörden übermitteln. Dies könnte die Grundlage für die Erstellung eines Berichts bilden. Das Fehlen klarer Kriterien für eine „vorsätzliche Durchsuchung“ gibt Anlass zur Sorge, dass zufällige Nutzer, die sich ihres Gesetzesverstoßes nicht bewusst sind, mit einer Geldstrafe belegt werden könnten.

Die neuen Maßnahmen erhöhen auch den Druck auf die Nutzung von VPN-Diensten, die es Nutzern ermöglichen, Sperren zu umgehen. Telekommunikationsbetreiber, die keine Tools zum Schutz des Datenverkehrs verwenden, können verfolgen, welche Anwendungen ein Nutzer startet und welche Websites er besucht.

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