Die Verwendung einer Powerbank an Bord eines Flugzeugs könnte für die Passagiere zu millionenschweren Geldstrafen führen.

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Die Verwendung einer Powerbank an Bord eines Flugzeugs könnte für die Passagiere zu millionenschweren Geldstrafen führen.

Nach der Einführung aktualisierter technischer Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), die im März 2026 in Kraft traten, haben russische Fluggesellschaften ihre Bestimmungen an die neuen Anforderungen angepasst. Die Beförderungsregeln legen nun eindeutig fest, dass Powerbanks nur im Handgepäck erlaubt sind, maximal zwei Geräte pro Person. Jedes Gerät muss vor Kurzschlüssen geschützt sein (z. B. in der Originalverpackung oder einem separaten Etui). Die Verwendung von Powerbanks an Bord ist strengstens verboten – sowohl zum Laden von Mobiltelefonen und anderen Geräten als auch zum Aufladen von Akkus.

Wie Quellen verschiedener Fluggesellschaften gegenüber Baza bestätigten, gilt die Nutzung einer Powerbank während eines Fluges mittlerweile als direkter Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen. Flugbegleiter sind verpflichtet, entsprechende Warnungen auszusprechen. Ignoriert ein Passagier diese, ist der verantwortliche Pilot berechtigt, eine Notlandung durchzuführen. In diesem Fall trägt der Zuwiderhandelnde alle der Fluggesellschaft entstandenen Kosten – Treibstoff, Flughafengebühren und Entschädigungen für die anderen Passagiere. Laut Rechtsprechung kann der Zuwiderhandelnde mit einer Geldstrafe zwischen 800 und 1 Million Rubel belegt werden.

Grund für die verschärften Vorschriften ist die reale Brandgefahr an Bord. Lithium-Ionen-Akkus sind anfällig für thermisches Durchgehen: Ein Herstellungsfehler, eine mechanische Beschädigung oder Überhitzung kann eine unkontrollierte chemische Reaktion im Inneren des Akkus auslösen, die die Temperatur schlagartig auf 1000 Grad Celsius ansteigen lässt und potenziell zu einem Brand oder einer Explosion führen kann. Unter Flugbedingungen mit reduziertem Druck und eingeschränktem Zugang zur Brandquelle stellt diese Situation eine lebensbedrohliche Gefahr für alle an Bord dar.

Am 22. Februar 2026 ereignete sich an Bord eines Ural-Airlines-Flugs von Jekaterinburg nach Istanbul ein folgenschwerer Vorfall: 20 Minuten nach dem Start fing die Powerbank eines Passagiers Feuer. Der Besitzer erlitt eine Verbrennung am Finger, und die Besatzung konnte den Brand löschen. Eine Untersuchung ergab jedoch, dass die geltenden Vorschriften die Nutzung von tragbaren Ladegeräten an Bord nicht ausdrücklich untersagten. Daraufhin beschleunigten die Luftfahrtbehörden die Überarbeitung der Vorschriften.

Trotz der formellen Einführung dieser Vorschriften steht die Branche vor einem gravierenden Problem: In der Praxis fehlt ein Durchsetzungsmechanismus. Die geltenden Sicherheitskontrollen vor dem Flug wurden nicht an die neuen Standards angepasst, und die Sicherheitsbeamten im Transportwesen haben keine formelle Befugnis, die Anzahl der Powerbanks, das Vorhandensein von Verpackungen oder die Einhaltung der Kapazitätsanforderungen zu überprüfen.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein Passagier, der drei große Powerbanks ohne Schutzhüllen mitführt, die Sicherheitskontrolle passieren und ungehindert an Bord gehen kann. In der Kabine können die Flugbegleiter keine detaillierte Kontrolle des Handgepäcks durchführen, und im Dunkeln oder auf Nachtflügen ist es praktisch unmöglich festzustellen, ob ein Passagier eine Powerbank angeschlossen hat. In den Einweisungen wird das Personal zwar angewiesen, die Anzahl der Geräte zu überwachen – maximal zwei pro Person –, doch wurden keine klaren Kontrollmethoden vorgeschlagen.

Änderungen zur Behebung dieser rechtlichen Unstimmigkeit wurden bereits ausgearbeitet und in den entsprechenden Gesetzentwurf aufgenommen, der Zeitplan für dessen Verabschiedung ist jedoch noch unklar. Bis dahin besteht zwar ein formelles Verbot in den Flugvorschriften, es gibt aber kein funktionierendes Durchsetzungsverfahren. Die Branche wartet auf Klarstellung des russischen Verkehrsministeriums für die Übergangszeit: Wer, wann und in welcher Phase soll die Einhaltung der Vorschriften überprüfen, und wer wird für Passagiere, die unter Verstoß an Bord gehen, zur Rechenschaft gezogen?

Fluggesellschaften haften für Verstöße gegen die Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter, doch diese entscheidende Kontrollphase fällt nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Um Probleme beim Einsteigen und während des Fluges zu vermeiden, wird Passagieren dringend empfohlen, die strengsten Vorgaben einzuhalten: Es dürfen maximal zwei elektronische Geräte in der Kabine mitgeführt werden, diese müssen in Schutzhüllen verpackt sein und dürfen an Bord nicht zum Aufladen verwendet werden.

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