Etablierung der Kommunikation zwischen der Luftwaffe und der Bodentruppen
Der Erfolg der Zusammenarbeit mit den Luftwaffen-Bodentruppen im Kampf und Arbeitsweise auf einer bestehenden Verbindung.
Armee-Hauptquartier ist verantwortlich für:
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a) Einrichtung und Aufrechterhaltung der Landtelefon- und Telegraphenkommunikation zwischen Einheiten und Hauptquartieren der Armee und der Luftstreitkräfte sowie zur Entsendung von Delegierten;
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b) Einrichtung und Wartung von Bodenkommunikationsleitungen zwischen dem Hauptsitz und einzelnen Lufteinheiten;
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c) Arbeiten an Endkommunikationspunkten zwischen dem Hauptquartier von Luftformationen und Lufteinheiten; Zu diesem Zweck werden Luftverbindungen Teile der Kommunikation zugewiesen.
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d) die Verteilung der Wellen, die für Luftfahrtaktivitäten erforderlich sind;
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e) Festlegen von Rufzeichen und Codes;
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f) die Einrichtung und Erteilung der erforderlichen Befehle an das Personal der Funk- und Telefonstationen der Armee und der Luftstreitkräfte, die ihnen zur Herstellung der Kommunikation mit dem Luftfahrzeug zugewiesen sind;
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g) Organisation und Betrieb von Luftkommunikations- und Beobachtungsposten.
Die Air Force ist verantwortlich für:
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a) interne Kommunikation zwischen Einheiten und Organisationen der Luftwaffe, mit Ausnahme der oben in den Absätzen genannten. "B" und "c"; Alle Lufteinheiten und Luftanschlüsse sind mit Funktelegraphenanlagen für die Kommunikation untereinander ausgestattet.
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b) Anordnung, Erhaltung und Betrieb von Anlagen zur Kommunikation zwischen dem Luftfahrzeug und dem Boden, einschließlich Anlagen, die in den in Absatz "f" genannten Organisationen und Einheiten der Armee verfügbar sind.