Erlangung der bulgarischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung: Melden Sie sich für eine Rechtsberatung an
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Erlangung der bulgarischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung: Melden Sie sich für eine Rechtsberatung an

Bulgarien ist Mitglied der Europäischen Union, was viele Ausländer dazu ermutigt, sich dem Rückführungsverfahren zu unterziehen, also die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Das Leben in diesem Land hat viele Vorteile. Dazu gehören eine loyale Steuerpolitik, zahlreiche Möglichkeiten zur freien Reise innerhalb der EU und der Zugang zu Bankdienstleistungen. Mit der Unterstützung qualifizierter Rechtsanwälte Emigranten Die bulgarische Staatsbürgerschaft kann mithilfe eines beschleunigten Algorithmus erlangt werden. Leben, arbeiten, studieren, ein erfolgreiches Unternehmen in einem der Länder der Europäischen Union führen – diese Möglichkeit haben Sie, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.

Bewerber um die bulgarische Staatsbürgerschaft: Wer steht auf der Liste?

Um sich für einen dauerhaften Aufenthalt in einem EU-Land zu qualifizieren, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Um einen Abstammungspass zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass ein direkter Vorfahre bis zur dritten Generation der entsprechenden Nationalität angehört. Für die Staatsbürgerschaft Bulgarien kann zählen:

  • Bulgaren nach Nationalität, die jedoch zuvor in einem anderen Land lebten;
  • Ausländer mit Vorfahren, die Staatsbürger dieses Staates waren;
  • Kinder von Personen mit bulgarischer Staatsbürgerschaft (zum Beispiel adoptierte Kinder).

Ab 2021 verfügt Bulgarien über ein verbessertes Rückführungssystem. Es wurden Gesetzesänderungen vorgenommen, die zu einer Vereinfachung des Registrierungsverfahrens führten. Die Bearbeitungszeit für Anträge von Einbürgerungsbewerbern wurde deutlich verkürzt.

Über das Rückführungsverfahren

Der Hauptzweck der Rückführung besteht darin, die bulgarische Herkunft nachzuweisen. Dazu muss man mehrere Generationen „zurückblicken“. Der Antragsteller kann den Prozess bei der Erstellung und Einreichung eines Antrags persönlich einleiten. Das Dokument geht an das Justizministerium. Um einen Antrag stellen zu können, muss eine Person jedoch über einen nicht widerlegbaren Herkunftsnachweis verfügen. Die Einreichung eines Antrags erfolgt nach der Registrierung auf der Website des Ministeriums. Sie können dies selbst oder durch einen Migrationsanwalt tun. Das Verfahren läuft dann wie folgt ab:

  1. Vorstellungsgespräch mit dem Bewerber – Vorstellungsgespräch auf Bulgarisch.
  2. Sachverständige Prüfung der eingereichten Unterlagen innerhalb von zwei Wochen.
  3. Entgegennahme von Benachrichtigungen über festgestellte Unstimmigkeiten und Beseitigung von Mängeln (falls erforderlich).

Nach allen Prüfungen wird über den Antrag positiv oder negativ entschieden. Im ersten Fall können Sie nach Bulgarien reisen, um eine Staatsbürgerschaftsbescheinigung und einen Reisepass zu erhalten.

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