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Fluggesellschaften beteiligen sich nicht an der Erstellung „schwarzer Listen“ von Passagieren

„Schwarze Listen“ von Passagieren werden ohne Beteiligung der Fluggesellschaften erstellt.

Vertreter der Staatsduma kamen zu dieser Meinung und waren der Ansicht, dass die Aufnahme von Passagieren in die „schwarze Liste“ ausschließlich auf der Grundlage einer Entscheidung der Justiz erfolgen sollte, die wiederum jeglichen negativen Einfluss der Fluggesellschaften ausschließt. Anschließend wird das allgemeine Register auf die Luftfahrtunternehmen übertragen, die Basis wird jedoch ausschließlich zu Informationszwecken betrieben, wobei erwartet wird, dass das Luftfahrtunternehmen unabhängig entscheidet, ob es Passagiere aus der Liste bedient oder, in Übereinstimmung mit allen Gesetzen, ablehnt um dies zu tun.

Es sollte klargestellt werden, dass Passagiere, die auf der „schwarzen Liste“ stehen, weiterhin Flugtickets kaufen können, allerdings nur in Situationen, in denen auf die Nutzung des Luftverkehrs nicht verzichtet werden kann.

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