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Beamte werden mit russischen Fluggesellschaften fliegen

Beamte waren verpflichtet, die Dienste inländischer Fluggesellschaften in Anspruch zu nehmen.

Gemäß dem Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation sind Beamte, die auf Geschäftsreise oder im Rahmen ihrer unmittelbaren Aufgaben reisen, verpflichtet, ausschließlich die Dienste inländischer Luftfahrtunternehmen oder Fluggesellschaften der EWG-Mitgliedsländer in Anspruch zu nehmen.

Eine Ausnahme von der aktuellen Regelung bilden nur die Situationen, in denen inländische Fluggesellschaften aus irgendeinem Grund keine Passagierbeförderung auf der erforderlichen Flugstrecke durchführen oder in Fällen, in denen aus irgendeinem Grund keine Tickets für laufende Flüge vorhanden sind.

Das Informationsportal Avia.pro stellt fest, dass dank einer solchen Entscheidung nicht nur der Staatshaushalt erheblich gespart, sondern auch die Bedeutung inländischer Luftfahrtunternehmen tatsächlich gesteigert werden kann.

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