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Gegen Pobeda Airlines wurde ein Verfahren eröffnet

Der Föderale Antimonopoldienst hat ein Verfahren gegen die Billigfluggesellschaft Pobeda eingeleitet.

Der Hauptgrund für das Verfahren war die Werbung für Flugtickets zum Preis von 999 Rubel. Tatsächlich können Sie von Tscheljabinsk nach Moskau zu einem viel höheren Preis fliegen, und die angegebenen Informationen sind nicht wahr, da die Fluggesellschaft die tatsächlichen Kosten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Gebühren nicht angegeben hat.

Die Geschäftsführung des Luftfahrtunternehmens wiederum war mit einer solchen Einmischung in die Angelegenheiten der Fluggesellschaft weiterhin unzufrieden, da in der Anzeige die Aussage enthalten war, dass die angegebenen Kosten ohne zusätzliche Zahlungen berücksichtigt wurden, wovor die Kunden der Fluggesellschaft gewarnt wurden. Dieser Sachverhalt wird derzeit untersucht, was zu einem Bußgeld für den Billigflieger sowie zur Beseitigung von Verstößen in bestehender Außenwerbung führen kann.

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