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Die Fluggesellschaft „Dagestan Airlines“ wird 4 Flugzeuge an das Eigentumsministerium zurückgeben

Das Schiedsgericht der Republik Dagestan ordnete an, dass die Fluggesellschaft Dagestan Airlines vier Flugzeuge an das Ministerium für Staatseigentum zurückgeben muss.

Eine ähnliche Forderung wurde bereits im Dezember letzten Jahres vom Ministerium für Staatseigentum der Republik Dagestan gestellt, und heute wurde bekannt, dass der Anspruch durch die Entscheidung des Gerichts vollständig erfüllt wurde. Daher ist Dagestan Airlines OJSC verpflichtet, zwei technisch funktionsfähige Tu-134- und zwei Tu-154-Flugzeuge zurückzugeben.

Aller Voraussicht nach sollte die Rückgabe des Flugzeugs bereits in diesem Monat erfolgen, es konnte jedoch nicht geklärt werden, warum die Klage eingereicht wurde.

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