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Russische Billigfluggesellschaft ordnet den kostenlosen Transport von Rucksäcken an

Der Billigflieger Pobeda war verpflichtet, die Rucksäcke der Passagiere kostenlos zu transportieren.

Das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung des unteren Schiedsgerichts und bestätigte damit in vollem Umfang die Rechtmäßigkeit der Anforderungen von Rostransnadzor, die dem Beförderer zuvor die Annahme von Rucksäcken der Passagiere als Handgepäck auferlegt hatten. Somit behalten die Kunden der Fluggesellschaft derzeit das Recht, Handgepäck kostenlos an Bord des Flugzeugs zu befördern.

Dennoch liegt es aufgrund der bisherigen Umstände nahe, davon auszugehen, dass mehrere Ansprüche gegen die inländische Billigfluggesellschaft auf Erstattung der Kosten für die Zuzahlung des Zusatzgepäcks geltend gemacht werden können. Einzelheiten hierzu liegen derzeit jedoch nicht vor.

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